Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Anschaffungskosten
- Anschaffungspreisminderungen und Anschaffungsnebenkosten
- Zuordnung zum Betriebsvermögen
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV-Position |
Pkw |
0320 |
0520 |
|
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Abschreibungen auf Kfz |
4832 |
6222 |
|
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) |
8820 |
4845 |
|
Sonstige betriebliche Erträge |
Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) |
2315 |
4855 |
|
Sonstige betriebliche Erträge |
Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchverlust) |
8801 |
6885 |
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust) |
2310 |
6895 |
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Bei Anschaffung eines Pkw, der zum bilanziellen (bzw. ertragsteuerlichen) Betriebsvermögen gehört, kann der Unternehmer die Anschaffungskosten des Pkw einschließlich aller Sonderausstattungen z. B. auf das Konto "Pkw" 0320 (SKR 03) bzw. 0520 (SKR 04) buchen.
Die Abschreibung kann – spätestens beim Jahresabschluss – auf das Konto "Abschreibungen auf Kfz" 4832 (SKR 03) bzw. 6222 (SKR 04) gebucht werden.
Buchungssatz:
Abschreibungen auf Kfz |
|
an Pkw |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Firmenwagenkauf ohne Vorsteuerabzugsberechtigung
Herr Huber ist Vermittler von Versicherungen und Kapitalanlagen und führt ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze aus. Am 24.5.01 kauft er einen neuen Firmenwagen für 30.000 EUR + 5.700 EUR (= 19 %) Umsatzsteuer. Den Kaufpreis überweist Herr Huber von seinem betrieblichen Girokonto genau einen Tag vor der Übergabe, sodass der Betrag am Tag der Übergabe bei dem Fahrzeughändler ankommt. Da Herr Huber ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, gehört die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten seines Firmen-Pkw.
Vorschlag zur Buchung des Zugangs des Pkw:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0320/0520 |
Pkw |
35.700 |
1200/1800 |
Bank |
35.700 |
3 Anschaffungskosten bei der Anschaffung eines Firmen-Pkw
Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis für den angeschafften Vermögensgegenstand abzüglich einzeln zurechenbarer Kaufpreisminderungen sowie alle Aufwendungen, die der Unternehmer leistet, um einen Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, sodass er diesen seinem Zweck entsprechend nutzen kann. Dazu gehören auch die Nebenkosten der Anschaffung und nachträgliche Anschaffungskosten.
Bei einem betrieblichen Pkw ist die Betriebsbereitschaft hergestellt, wenn dieser fahrbereit auf dem Betriebsgelände steht oder beim Händler abgeholt wird.
Grundvoraussetzung für alle genannten Aufwendungen ist, dass sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugerechnet werden können. Für die Ermittlung der Anschaffungskosten kann auf folgende Formel zurückgegriffen werden:
|
Anschaffungspreis |
- |
Anschaffungspreisminderungen (soweit einzeln zurechenbar) |
+ |
Aufwendungen zur Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand (Einzelkosten) |
+ |
Anschaffungsnebenkosten (Einzelkosten) |
+ |
Nachträgliche Anschaffungskosten (Einzelkosten) |
= |
Anschaffungskosten |
3.1 Anschaffungspreis: Welche Kosten dazu zählen
Der Anschaffungspreis umfasst den Kaufpreis für den Pkw sowie den jeweiligen Aufpreis für alle Gegenstände, die mit dem Pkw fest verbunden sind (Sonderausstattung), denn diese bilden mit dem Fahrzeug einen einheitlichen Vermögensgegenstand. Hierzu gehören z. B.:
- Aufbauten,
- fest eingebautes Autoradio,
- fest eingebautes Navigationsgerät.
Bei Erwerb mit dem Pkw oder Erwerb und Einbau im Jahr des Pkw-Erwerbs wird der Betrag für die Sonderausstattung zusammen mit den ursprünglichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs im Jahr des Erwerbs aktiviert. Der Aktivierungsbetrag bildet die Ausgangsbasis für die Bemessung der planmäßigen Abschreibung.
Pkw gehören zum abnutzbaren beweglichen Sachanlagevermögen. Die Abschreibungsmethode kann handelsrechtlich frei gewählt werden, sofern sie der tatsächlichen Wertentwicklung nicht zuwiderläuft und dadurch willkürlich ist. In der Praxis kommt überwiegend die lineare Abschreibung zur Anwendung. Steuerlich ist im Fall eines Firmen-Pkw nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG die lineare Abschreibung anzuwenden. Die amtlichen AfA-Tabellen sehen eine betriebliche Nutzungsdauer von 6 Jahren vor.
Erfolgt der Erwerb von Sonderausstattung erst im Folgejahr, muss im Folgejahr eine nachträgliche Erhöhung der Anschaffungskosten gebucht werden und die Abschreibung ab diesem Zeitpunkt neu berechnet werden.
Zubehör ist als eigenständiger Vermögensgegenstand zu behandeln
Von der zu aktivierenden Sonderausstattung ist das Zubehör zu unterscheiden. Die Sonderausstattung ist fest mit dem Pkw verbunden. Ein Zubehör ist ein Wirtschaftsgut, das zusammen mit dem Pkw genutzt wird, ohne mit ihm fest verbunden zu sein, wie z. B. ein mobiles Navigationsgerät.
Entscheidend ist, dass die Verbindung des Wirtschaftsguts mit dem Fahrzeug jederzeit problemlos gelöst werden kann. Zubehör ist – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – als eigenst...