Die Vereinfachungsregelung für Arbeitnehmer, wonach für das elektrische Aufladen eines Firmenwagens pauschale Werte angesetzt werden können, gelten auch für Unternehmer. Statt eines Einzelnachweises können somit zur Vereinfachung der Ermittlung der Stromkosten für das elektrische Aufladen eines Firmenwagens für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2030 die folgenden pauschalen Werte beansprucht werden, wenn

  • eine zusätzliche Lademöglichkeit im Unternehmen besteht

für Elektrofahrzeuge 30 EUR monatlich und

für Hybridelektrofahrzeuge 15 EUR monatlich

  • keine zusätzliche Lademöglichkeit im Unternehmen besteht

für Elektrofahrzeuge 70 EUR monatlich

für Hybridelektrofahrzeuge 35 EUR monatlich

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