Anstelle des pauschalen Nutzungswerts können die Kosten, die auf Privatfahrten entfallen, mit den tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden. Diese Variante setzt voraus, dass die tatsächlichen Kraftfahrzeugkosten (Gesamtkosten), die auf diesen Firmenwagen entfallen, nachgewiesen werden. Mithilfe eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs können dann die privaten und die dienstlichen Fahrten aufgeteilt werden. Das heißt, der Arbeitgeber kann den Anteil an den Gesamtkosten, der auf die außerdienstliche Nutzung entfällt, konkret ermitteln.[1]

Kraftfahrzeugkosten, die der Arbeitnehmer von vornherein übernimmt, fließen beim Unternehmer nicht in die Gesamtkosten ein. Da bei der Fahrtenbuchmethode der prozentuale Anteil ermittelt wird, nach dem die tatsächlichen Aufwendungen aufgeteilt werden, fließen diese vom Arbeitnehmer selbst getragenen individuellen Kfz-Kosten nicht ein, sodass dadurch der individuelle Nutzungswert nicht erhöht wird. Zahlt der Arbeitnehmer ein pauschales Nutzungsentgelt, ist der individuelle Nutzungswert um diesen Betrag zu kürzen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge