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Förderprogramme: ein Überblick / 3 Schwerpunkt Energie

Jonas Seckinger, Alexander Hug
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Bei der Energiewende spielt die Wirtschaft eine zentrale Rolle. Ein Ziel ist es, die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. Die zweite Säule der Energiewende ist eine deutliche Erhöhung der Energieeffizienz. Die Potentiale reichen von energieeffizienten Motoren und energiesparende Industrieprozessen bis hin zu energieeffizienten Gebäudesanierungen.

3.1 Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (KfW 295 / BAFA 295)

Gefördert werden Maßnahmen, die zur Energie- und Ressourceneinsparung und der damit verbundenen Reduktion der CO2-Emissionen in Deutschland beitragen. Förderfähig sind Investitionen in den 4 Modulen

  • Querschnitts-technologien (Modul 1),
  • Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Modul 2),
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software (Modul 3)
  • sowie Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4).

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, dessen Höhe in der Regel 30 % der förderfähigen Kosten beträgt. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 %. In Modul 2 beträgt die Förderung bis zu 45 % der förderfähigen Kosten. In Modul 4 werden max. 500 EUR, für KMU max. 900 EUR, pro jährlich eingesparter Tonne CO2 gefördert. Der Zuschuss in Modul 1 ist auf maximal 200.000 EUR, in den Modulen 2 bis 4 auf maximal 10 Millionen EUR pro Maßnahme begrenzt.

Der Bewilligungs- bzw. Umsetzungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate (eine Verlängerung kann in begründeten Fällen beantragt werden...

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