Rz. 25
Sowohl beim Factoring als auch bei ABS werden Forderungen zur Finanzierung verkauft. Ziel ist es, für das Unternehmen eine günstige Finanzierungsquelle zu erschließen und die Unabhängigkeit gegenüber den Banken zu erhöhen. Hinsichtlich der Finanzierungsfunktion an sich gibt es kaum Unterschiede zwischen Factoring und ABS.
Beim Factoring erfolgt der Forderungsverkauf an einen Factor in der Regel durch den Abschluss eines Rahmenvertrages, der den Anschlusskunden verpflichtet, die Forderungen dem Factor zum Verkauf anzubieten, der wiederum unter bestimmten Voraussetzungen den Ankauf verbindlich zusagt. Dieser ist ein spezialisiertes Finanzierungsinstitut, bei dem es sich zumeist um ein Tochterunternehmen einer Bank oder Versicherung handelt. Der Factor muss den Forderungsankauf selber wiederum über Kredite oder Eigenkapital refinanzieren. Der Anschlusskunde muss letztendlich die Konditionen des Factors annehmen.
Bei ABS veräußert das zu verbriefende Unternehmen (Originator) seine Forderungen an eine eigens für diesen Zweck gegründete Gesellschaft (Zweckgesellschaft), die sich durch Ausgabe von Wertpapieren unterschiedlichster Laufzeit am Kapitalmarkt wiederum die benötigte Liquidität beschafft. Eingehende Forderungen der Schuldner werden dabei für die Zins- und Tilgungszahlungen für die ausgegebenen Wertpapiere verwandt. Die Gründung einer Gesellschaft, die auf die speziellen Bedürfnisse des Originators abgestimmt ist, bedeutet ein hohes Maß an Flexibilität.
Die Verlustreduzierung durch ausgefallene Forderungen erfolgt beim Factoring durch intensive Bonitätsprüfungen des Factors selber im Gegensatz zum Erwerb durch Credit Enhancements abgesicherter Forderungen durch die Zweckgesellschaft. Bei einem ABS-Programm wird grundsätzlich ein näher bestimmter Forderungspool angekauft. Die Forderung beim Factoring wird einzeln an den Factor abgetreten.
Ein weiterer Unterschied ist die unterschiedliche Laufzeit der angekauften Forderungen. Die Restlaufzeit beim Factoring beträgt in der Regel 30 bis 90 Tage, beim ABS-Programm meistens mindestens 12 Monate. Kürzere Restlaufzeiten der Forderungen sind jedoch auch bei ABS-Transaktionen darstellbar. Der sofortige Mittelerhalt aus einem Forderungsverkauf ist bei einem ABS-Programm tendenziell höher. Die Finanzierung beim Factoring ist grundsätzlich auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beschränkt. Die Bandbreite von Verbriefungen mittels ABS umfasst in der Regel alle Vermögenswerte, die einen Zahlungsstrom generieren.
Gerade für kleine mittelständische Kunden ist eine Finanzierung durch ABS vor allem aufgrund der hohen Einmalkosten zur erstmaligen Strukturierung nicht lohnenswert. Die Klientel einer ABS-Transaktion sind damit grundsätzlich dementsprechend Großunternehmen. Durch die standardisierte Strukturierung einer ABS-Transaktion versuchen Sponsoren, den Markt für Verbriefungen auch für mittelständische Unternehmen zu öffnen, um damit auch ihre eigenen Geschäftsmöglichkeiten zu verbreitern.
Rz. 26
Die Dienstleistungsfunktion besteht darin, dass bestimmte Aufgaben, wie das Inkasso der Forderungen, das Versenden von Mahnungen oder die komplette Debitorenbuchhaltung, mit übernommen werden. Diese Funktion kann beim Factoring auf den Factor übertragen werden. Dieser übernimmt diese speziellen Aufgaben gegen Gebühr. Dadurch können durch die Offenlegung der Zession unerwünschte Imageschäden für den Forderungsverkäufer verursacht werden. Bei einem ABS-Programm verbleibt die Dienstleistungsfunktion in der Regel beim Originator. Die Zweckgesellschaft soll rein der Refinanzierung der Forderungen dienen. Es kann sich auch anbieten, diese Aufgaben an einen darauf spezialisierten Servicer zu übertragen. Sowohl der Servicer als auch der Originator werden für die Übernahme dieser Dienstleistungen vergütet.
Rz. 27
Die Abgrenzung zwischen ABS und Factoring bei der Übernahme des Delkredererisikos ist am schwierigsten. Beim echten Factoring – der in Deutschland mit Abstand am häufigsten vorkommenden Variante – wird das Bonitätsrisiko vom Factor übernommen. Beim unechten Factoring verbleibt dieses beim zu veräußernden Unternehmen selbst. Die Zweckgesellschaft bei einem ABS-Programm soll möglichst risikofrei ausgestaltet sein. Somit wird diese von den Ratingagenturen positiv beurteilt und kann sich wiederum sehr kostengünstig am Kapitalmarkt refinanzieren. Durch spezielle Credit Enhancements wird die Zweckgesellschaft vor dem Bonitätsrisiko geschützt bzw. das Risiko wird stark abgemildert. Credit Enhancements bewirken eine Übersicherung der Zweckgesellschaft. Dabei ist es üblich, dass auch der Originator Teile des Bonitätsrisikos trägt. Alternativ bietet sich die Übernahme des Bonitätsrisikos durch eine Versicherung an. Anders als beim Factoring, wo entweder das Bonitätsrisiko komplett oder gar nicht übernommen wird, erfolgt die Risikoüberwälzung auf die Zweckgesellschaft oder einen externen Dritten meistens nur teilweise oder auch faktisch überhaupt nicht.