Situation: Nach einem berufsqualifizierenden Abschluss an einer Fachschule wird anschließend ein Studium aufgenommen, das die Kenntnisse auf einem ähnlichen Wissensgebiet vermittelt.

Ergebnis: Es handelt sich um die erstmalige Aufnahme eines Studiums. Die Aufwendungen für dieses Erststudium sind als weitere Berufsausbildung anzusehen. Dabei spielt es keine Rolle, wenn die von der Fachschule vermittelte Bildung und das Studium sich auf ein ähnliches Wissensgebiet beziehen. Die Aufwendungen können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.

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