Situation: Jemand hat einen Studiengang abgeschlossen. Anschließend nimmt er an einem beruflichen Vorbereitungsdienst teil (z. B. an einem Referendariat).

Ergebnis: Der Vorbereitungsdienst ist als weitere Berufsausbildung (Fortbildung) einzustufen. So stellt z. B. das erste juristische Staatsexamen einen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Der juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat), der mit dem zweiten Staatsexamen abschließt, ist dann als Fortbildung einzustufen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?