Situation: Jemand studiert an einer inländischen Hochschule. Er schließt das Studium mit einen berufsqualifizierenden BA-Abschluss (Bachelor- oder Bakkalaureusgrad) ab. Anschließend beginnt er mit dem MA-Studiengang.

Ergebnis: Ein Masterstudium (MA) kann nicht ohne ein abgeschlossenes Bachelor- oder anderes Studium aufgenommen werden. Aufwendungen für den Erwerb des MA können somit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.

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