Schließen sich Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten oder Ingenieure usw. zur gemeinsamen Berufsausübung in der Rechtsform einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft zusammen, spricht man von einer Sozietät.[1] Entscheidendes Merkmal einer echten Sozietät ist, dass die Sozien nicht nur ein gemeinsames Büro haben, sondern ihren Beruf im Interesse und auf Rechnung aller Mitglieder unter Benutzung ihrer gemeinsamen Einrichtung gemeinsam, als Einheit, ausüben. Die Kriterien für die Annahme einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft unterscheiden sich nicht von denen einer gewerblichen Mitunternehmerschaft.
[2] Ausdruck des gemeinsamen Betriebs ist eine gemeinschaftliche Gewinnerzielungsabsicht auf der "Ebene der Gesellschaft".
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