Erbringt die Sozietät unentgeltliche Lieferungen oder sonstige Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens gegenüber Anteilseignern, Gesellschaftern, Mitgliedern, Teilhabern oder diesen nahestehenden Personen, stellt dies eine der entgeltlichen sonstigen Leistung oder Lieferung gleichgestellte Leistung dar. Sie ist steuerbar.[1]

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