BMF, Schreiben v. 2.7.2008, IV C 1 - S 2056/0, BStBl I 2008, 687
Bezug: BMF-Schreiben vom 11.6.2008, IV C 1 – S 2056/0 (DOK 2008/0250603)
1 Anlage
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007 (BGBl 2007 I S. 1912) wird eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zum 1.1.2009 eingeführt. Dabei werden der Sparer-Freibetrag und der für Kapitaleinkünfte geltende Werbungskostenpauschbetrag zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 EUR (1.602 EUR für Verheiratete) zusammengefasst (§ 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz).
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersende ich das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrages für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrages auf einzelne Konten und/oder Depots desselben Kreditinstituts ist nicht mehr möglich.
Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn das Muster bereits für Kapitalerträge verwendet wird, auf die das Einkommensteuergesetz in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung anzuwenden ist, sofern keine Vereinbarung über die Beschränkung auf einzelne Konten und/oder Depots mit dem Kreditinstituts getroffen worden ist.
Der amtlich vorgeschriebene Vordruck darf von dem Muster nach Inhalt und Reihenfolge nicht abweichen. Der Freistellungsauftrag kann maschinell lesbar gestaltet werden. Dem Kunden kann eine Durchschrift oder Zweitschrift zur Verfügung gestellt werden.
Bereits vor dem 1.1.2009 unter Beachtung des § 20 Abs. 4 EStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung erteilte Freistellungsaufträge behalten ihre Gültigkeit. Eine vom Kunden beauftragte beschränkte Anwendung auf einzelne Konten darf vom Kreditinstitut ab dem Jahr 2009 nicht mehr berücksichtigt werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Muster |
– Freistellungsauftrag für Kapitalerträge – |
(Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) |
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(Name, abweichender Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum des Gläubigers der Kapitalerträge) |
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(Straße, Hausnummer) |
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(ggf. Name, abweichender Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum des Ehegatten) |
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(Postleitzahl, Ort) |
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(Datum) |
An |
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(z.B. Kreditinstitut/Bausparkasse/Lebensversicherungsunternehmen/Bundes-/Landesschuldenverwaltung) |
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(Straße, Hausnummer) |
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(Postleitzahl, Ort) |
Hiermit erteile ich/erteilen wir) Ihnen den Auftrag, meine / unsere) bei Ihrem Institut anfallenden Kapitalerträge vom Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen Kapitalerträgen die Erstattung von Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu beantragen, und zwar
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bis zu einem Betrag von … EUR (bei Verteilung des Sparer-Pauschbetrages auf |
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mehrere Kreditinstitute). |
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bis zur Höhe des für mich / uns) geltenden Sparer-Pauschbetrages von insgesamt |
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801 EUR/1. 602 EUR). |
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Dieser Auftrag gilt ab dem …. |
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so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir / uns) erhalten. |
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bis zum … |
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Die in dem Auftrag enthaltene Daten werden dem BZSt übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozialleistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist (§ 45d EStG).
Ich versichere / Wir versichern), dass mein / unser) Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den für mich / uns) geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801 EUR/1. 602 EUR) nicht übersteigt. Ich versichere / Wir versichern) außerdem, dass ich / wir) mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 801 EUR/1. 602 EUR) im Kalenderjahr die Freistellung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme(n)).
Die mit dem Freistellungsauftrag angeforderten Daten werden auf Grund von § 44a Abs. 2, § 44b Abs. 1 und § 45d Abs. 1 EStG erhoben.
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(Unterschrift) |
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(ggf. Unterschrift Ehegatte, gesetzliche(r) Vertreter) |
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Zutreffendes bitte ankreuzen |
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Der Höchstbetrag von 1.602 EUR gilt nur bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungsauftrag ist z.B. nach Auflösung der Ehe oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern.
Normenkette
EStG § 20 Abs. 4
EStG § 20 Abs. 9
EStG § 44 a Abs. 2
Fundstellen
BStBl I, 2008, 687