Rz. 16

Die Doppelbelastung mit ESt und ErbSt muss sich nicht bei demselben Stpfl. vollziehen (z. B. beim erneuten Erwerb von Todes wegen). Es ist tatbestandlich und nach der überwiegenden Auffassung im Schrifttum keine Personenidentität erforderlich.[1]

[1] Kulosa, in Schmidt, EStG, 2023, § 35b EStG Rz. 11; Schallmoser, in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 35b EStG Rz. 26; Bäuml, in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, EStG, 2024, § 35b EStG Rz. 13; wegen des Sinns und Zwecks der Vorschrift a. A. Zimmermann, in Lademann, EStG, § 35b EStG Rz. 29.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge