Rz. 700

Zusätzlich zu der Dokumentation, die materielle Voraussetzung der Abzugsfähigkeit ist (vgl. Rz. 692), müssen die Aufwendungen nach § 4 Abs. 7 EStG einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (vgl. Rz. 893).

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