Rz. 7
§ 4f EStG findet keine Anwendung, wenn der Tatbestand des § 4e Abs. 3 EStG erfüllt ist. Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis die Versorgungsverpflichtung ganz oder teilweise auf einen Pensionsfonds überträgt.[1] Für diese Fälle ist § 4e EStG "lex specialis".
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