Rz. 73

Die versicherungsmathematische Gleichverteilung beruht auf der Überlegung, dass die Ansammlung einer Rückstellung auf einen bestimmten Zeitraum zu verteilen ist. Endzeitpunkt dieses Zeitraums ist der voraussichtliche Eintritt des Versorgungsfalls. Anfangszeitpunkt ist beim geltenden Teilwertverfahren der Zeitpunkt des Dienstbeginns, genauer der Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat.[1]

 

Rz. 74

Die Rückstellung ist dabei gleichmäßig auf die in diesem Zeitraum liegenden Wirtschaftsjahre zu verteilen. Die gleichmäßige Verteilung (Gleichverteilung) ist dabei keine arithmetische, sondern eine versicherungsmathematische. Dies bedeutet, dass die Gleichverteilung unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszinsen sowie der biologischen Wahrscheinlichkeiten des Eintritts des Versorgungsfalls zu erfolgen hat. Dabei entstehen Zuführungsbeträge, die der Höhe nach ständig zunehmen, je näher der Zeitpunkt des voraussichtlichen Eintritts des Versorgungsfalls rückt.

Beide Faktoren (Zins und Wahrscheinlichkeit des Eintritts) verändern sich nämlich mit fortschreitendem Verlauf der Versorgungsanwartschaft. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein 64-Jähriger den Eintritt des Versorgungsfalls mit Erreichen des 65. Lebensjahres erlebt, ist größer als die Wahrscheinlichkeit, dass ein 30-Jähriger 65 Jahre alt wird. Die Zinskomponente unterliegt ebenfalls einer zeitabhängigen Veränderung, weil später zurückgestelltes Kapital weniger (fiktive) Zinserträge beisteuert, die erforderliche Zuführung also anteilig mehr Kapital erfordert; dabei liegt der Gedanke der "Eigenversicherung" zugrunde, wonach zur Rückstellungsbildung neben den Kapitalzuführungen auch die – fiktiven – Erträge des bereits angesammelten Kapitals zu verwenden sind.

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