Rz. 114
Bei teilentgeltlicher Bestellung des Nießbrauchs muss grundsätzlich – jeweils mit den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen – eine Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil erfolgen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen