Neben den üblichen Aufzeichnungspflichten sollte in der Gastronomie auch ein Kassenbuch geführt werden. Wird dieses Kassenbuch nicht genau geführt und entstehen Kassenfehlbeträge, gelten die Aufzeichnungen als nicht ordnungsgemäß. Bei nicht ordnungsgemäßen Aufzeichnungen kann das Finanzamt bei Betriebsprüfungen Erlöszuschätzungen vornehmen.

Neben dem Kassenbuch sollte auch ein Wareneingangsbuch geführt werden. Der Wareneingang sollte getrennt nach einzelnen Bereichen (zumindest Getränke und Speisen) erfasst werden. Die Führung eines Wareneingangsbuchs hilft nicht nur dem Finanzamt bei der Nachprüfung, sondern auch dem Wirt, seine eigene Kalkulation zu überwachen.

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