Verstößt der Unternehmer vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Aufzeichnungspflichten[1], kann das Finanzamt gegen ihn ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR verhängen.[2]
Dies gilt allerdings nicht, wenn eine Rechnung zwar binnen 6 Monaten ausgestellt wurde, jedoch nicht alle erforderlichen Angaben enthalten hat.
S. Abschnitt 5.1.
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