Die Wirkung des Gebrauchsmusters erstreckt sich nicht auf
1. |
Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden; |
2. |
Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand des Gebrauchsmusters beziehen; |
3. |
Handlungen der in § 11 Nr. 4 bis 6 des Patentgesetzes bezeichneten Art. |
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