Dipl.-Betriebsw. Karl Birgel
Vorrangig sind hier innerbetriebliche Vergleichswerte maßgebend. Aber: Gerade bei kleineren Gesellschaften, die häufig nur 1 Geschäftsführer haben, ist ein solcher interner Vergleich nicht möglich.
Fremdvergleich bei gleichzeitiger Beschäftigung eines Fremd-Geschäftsführers
Beschäftigt die GmbH neben dem Gesellschafter-Geschäftsführer auch einen Fremdgeschäftsführer, so stellt dessen Vergütungshöhe ein wesentliches Indiz bei der Festlegung der Angemessenheitsgrenze der Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers dar. Diese Aussage darf man aber nicht so verstehen, dass die dem fremden Geschäftsführer gewährte Vergütung die Obergrenze für die dem Gesellschafter-Geschäftsführer "erlaubte" Vergütung darstellt. Diese Auffassung könnte allenfalls vertreten werden, wenn beide Geschäftsführer einen vergleichbaren Aufgabenkreis haben, gleiche Verantwortung tragen und den gleichen Einsatz im Unternehmen zeigen.
Ein Vergleich mit den Vergütungen der Führungskräfte der nächsten Ebene liefert Anhaltspunkte dafür, wie sich die Gehaltsstruktur im Unternehmen aufbaut. Das Gehalt des Geschäftsführers kann sich an dieser Struktur orientieren.
Anhaltspunkte für die kleine GmbH: Rechtsprechung
Nach der Finanzgerichtsrechtsprechung darf das Gehalt des Geschäftsführers eines kleineren Elektroinstallationsbetriebs mindestens 50 % über dem Tarifgehalt eines Meisters liegen.
Zur Frage der Angemessenheit von Geschäftsführergehältern bei mehreren Geschäftsführern einer kleinen GmbH:
- Sind bei kleineren Unternehmen mehrere Geschäftsführer bestellt, ist bei der Bemessung der Geschäftsführerbezüge als Gesamtgehalt für beide Geschäftsführer die Summe aus einem Geschäftsführergehalt und dem Gehalt eines leitenden Angestellten zugrunde zu legen.
- Eine Erwerbsgesellschaft wird grundsätzlich nicht bereit sein, auf Dauer für die Bezahlung eines fremden Geschäftsführers – mögen Qualifikation und fachliche Leistung auch noch so gut sein – ihre Gewinne ganz oder zum größten Teil zu opfern oder gar Verluste in Kauf zu nehmen.
- Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde nicht bereits auf eine erwünschte Ertragserwartung hin einem Fremdgeschäftsführer ein höheres Geschäftsführergehalt gewähren.
- Bei der Ermittlung des Gehalts für einen 2. Geschäftsführer einer kleinen GmbH ausgehend von dem Gehalt eines leitenden Angestellten kann mangels vorliegender Vergleichswerte im Schätzwege 75 % des angemessenen Geschäftsführergehalts angesetzt werden.
Das Vorliegen einer Aufbauphase rechtfertigt kein höheres Geschäftsführergehalt.