Arbeitsentgelt ist der sozialversicherungsrechtliche Begriff für die Einnahmen eines Arbeitnehmers. "Arbeitsentgelt" ist nicht identisch mit "Arbeitslohn" im steuerrechtlichen Sinne. So zählen alle lohnsteuerfreien und die meisten pauschal besteuerten Lohnbestandteile nicht zum Arbeitsentgelt. In vielen Fällen ist der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn jedoch mit dem Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 SGB IV identisch (Ausnahme z. B. Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung). Zu beachten ist, dass Beiträge nur bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung bzw. Krankenversicherung/Pflegeversicherung erhoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich neu festgelegt.

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