zwischen

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- im Folgenden "... (Firma/Know-how-Inhaber/Entwickler/Erfinder/Informationsgeber/...)" genannt -

und

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- im Folgenden "... (Firma/Informationsempfänger/...)" genannt -

- gemeinsam "Partner" genannt[1] -

Präambel

Die Partner beabsichtigen auf dem Gebiet "..." zusammenzuarbeiten/folgendes Projekt gemeinsam durchzuführen .../stehen in Verhandlungen für den Vertragsabschluss über ...

Im Hinblick darauf wird/kann es erforderlich sein, gegenseitig vertrauliche Informationen und Unterlagen auszutauschen.

Um einen Missbrauch dieser Informationen zu vermeiden, vereinbaren die Partner folgende Geheimhaltungsverpflichtung, die auch für den Fall gilt, dass es nicht zu dem geplanten ...-Vertrag/zu der geplanten Zusammenarbeit kommt.

§ 1 Geheimhaltungsverpflichtung

Die Partner verpflichten sich gegenseitig, alle Informationen, die sie schriftlich, mündlich oder in anderer Weise direkt oder indirekt im Rahmen dieser Vorverhandlungen erhalten, vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit dem der Präambel beschriebenen Projekt/Zusammenarbeit zu verwenden.

Vertrauliche Informationen sind insbesondere ... (Daten, Zeichnungen, Betriebsinterna, technische Ideen und Entwicklungen, Pläne, Berechnungen, Verfahren, Zeitpläne...)[2]

Die Partner sichern sich gegenseitig zu, diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle notwendigen und angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden.

Wird es im Rahmen der Verhandlungen notwendig/Wünscht einer der Partner, Dritten vertrauliche Informationen weiterzugeben oder zugänglich zu machen, so ist dies nur durch vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Partners möglich. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Dritte die hier getroffenen Geheimhaltungsvereinbarungen ebenfalls anerkennt.

§ 2 Ausnahmen

Die Geheimhaltungspflichten nach diesem Vertrag bestehen nicht bzw. nicht mehr, wenn und soweit die betreffenden Informationen nachweislich

  • den Partnern bereits bekannt waren

oder

  • allgemein bekannt sind bzw. dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen

oder

  • ohne Verschulden der Partner allgemein bekannt werden

oder

  • rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden.

§ 3 Betroffener Personenkreis

Die Geheimhaltungsverpflichtung nach diesem Vertrag erstreckt sich auf die bei Vertragsschluss anwesenden Personen/auch auf folgende Mitarbeiter: .../folgende Abteilungen/sämtliche Mitarbeiter.[3] Die Partner verpflichtet sich, diesen Personen/diesem Personenkreis entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen aufzuerlegen, soweit dies noch nicht geschehen ist.

§ 4 Zeitraum

Die Geheimhaltungspflichten nach diesem Vertrag gelten unbefristet/bleiben über die Beendigung des in der Präambel beschriebenen Projektes hinaus bestehen.

Alternativ

§ 4 Zeitraum

Diese Vereinbarung ist befristet bis ...[4]

§ 5 Rückgabe

Die Partner verpflichten sich nach Bekanntwerden der Informationen i.S.v. § 2 dieser Vereinbarung und/oder nach Ablauf der Befristung und/oder nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit unverzüglich sämtliche Unterlagen dem jeweiligen Informationsgeber zurückzugeben bzw. sämtliche Dateien und Kopien von Datenträgern unwiederbringlich zu löschen bzw. die Datenträger selbst zu vernichten.

§ 6 Vertragsstrafe und Schadensersatz

Unabhängig von eventuellen Schadensersatzansprüchen[5] verpflichten sich die Partner bei Zuwiderhandeln gegen die Geheimhaltungsverpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von ... EUR zu zahlen.[6]

Alternativ

Die Strafe wird für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Vereinbarung fällig. Die Partner verzichten auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs.[7]

Zusatzklausel bei Gerichtsstandvereinbarung[8]

§ 6 Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag

____________________________.[9]

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

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(Ort, Datum

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(Unterschrift des "...")

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(Ort, Datum)

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(Unterschrift des "...")

[1] Die Bezeichnungen der Parteien in der Vereinbarung sind an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Handelt es sich um eine einseitige Geheimhaltungsvereinbarung, empfehlen sich z.B. Begriffe wie "Informationsgeber und -empfänger". Bei einer gegenseitigen Vereinbarung kann eine gemeinsame Bezeichnung als "Partner" sinnvoll sein. Bei dem folgenden Muster handelt es sich um eine gegenseitige Vereinbarung. Soll nur eine Partei verpflichtet werden, die Informationen geheim zu halten, sind die einzelnen Regelungen entsprechend einseitig zu formulieren.
[2] Können die vertraulichen Informat...

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