Mit der letzten Novellierung im Januar 2020 hat das Geldwäschegesetz einige wesentlichen Änderungen und Anpassungen erfahren. Beispielhaft wurden mit dem Kunsthandel und der -vermittlung neue Berufs- und Branchengruppen des Güterhandels und ein wirksameres Risikomanagement sowie engere Kundensorgfaltspflichten bei Auslandsgeschäften mit hohem Risiko ins Gesetz aufgenommen.
Daneben kam es mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche zur strafrechtlichen Verbesserung durch die überfällige Reform des Geldwäscheparagrafen 261 Strafgesetzbuch. Wesentlichste Änderung dabei war das Aufbrechen des bisherigen Vortatenkataloges, der bisher bestimmte schwere Straftaten voraussetzte. Seither kann jede Straftat eine Geldwäschevortat sein.
Ein weiterer Baustein für eine effizientere wie wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist noch immer das kurz nach dem Inkrafttreten der Geldwäschegesetzesnovelle vorgestellte Strategiepapier der Bundesregierung. Dieses enthält eine Reihe nationaler Forcierungen, u. a. Verpflichtete durch Bereitstellung von Erkenntnissen aus den Aufsichtsbehörden und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) sowie des Transparenzregisters teilhaben zu lassen; ein deutlicher Schritt in eine wirksamere Geldwäsche-Compliance. Daraus entwickelten sich Nachbesserungen des Geldwäschegesetzes, so etwa 2021 das Transparenz- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) und 2022 die beiden Sanktionsdurchsetzungsgesetze mit Wirkung auch für die Geldwäsche.
Bereits im Herbst 2019 hatte die Bundesregierung mit der Veröffentlichung der ersten Nationalen Risikoanalyse (NRA) den ersten Schritt für eine weitere Bekräftigung der europäischen Risikoorientierung und transparenter Informationen für Zwecke der Verpflichteten gesetzt. Vorausgegangen waren wissenschaftliche Studien und auch Analysen zur Risikolandschaft für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland. 2020 ergänzte eine spezifische Risikoanalyse als Handreichung die Verpflichtetensektoren juristische Personen und andere Rechtsgestaltungen. Weitere Risikoanalysen und Konsequenzen daraus folgten, so etwa Typologiepapiere für verschiedene Verpflichtetengruppen, bspw. für den Immobiliensektor. Für 2023 wird erwartet, dass die NRA grundlegend aktualisiert wird.
Die pandemiebedingte Verzögerung der Deutschlandprüfung der unabhängigen OECD-Kommission, der Financial Action Task Force (FATF) führte dazu, dass das Ergebnis der Deutschlandprüfung bis August 2022 auf sich warten ließ. Erwartungsgemäß vergab die Revision nicht überall ein "compliant"-Urteil. Stattdessen bekam Deutschland vier wesentliche Handlungsempfehlungen zu den festgestellten Schwächen. Diese erstrecken sich zusammengefasst auf die Empfehlung,
- die Verflechtungen zwischen den Bundes- und den Länderbehörden in Fällen der Finanzkriminalität zu forcieren,
- die Analyseaufgaben der Zentralstelle FIU zu verstärken und mit den Strafverfolgungsbehörden zu erweitern
- Außerdem sollte die Aufsicht zwischen Finanz- und Nichtfinanzbereich fortan risikobasierter erfolgen und die unzureichenden Personalressourcen beseitigt werden.
Mit Maßnahmen im Kampf gegen die Finanzkriminalität wartete die Bundesregierung bereits unmittelbar nach der Veröffentlichung des FATF-Prüfberichtes auf und kündigte eine Bundesbehörde an, die sich der Koordinierung annehmen soll. Die Sanktionsdurchsetzung bildet die gesetzliche Grundlage für weitere Maßnahmen.