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GEMA-Abgabe

Michele Schwirkslies
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Gebührenpflicht
  • Öffentliche Aufführung
  • Betriebsausgabenabzug

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Beiträge 4380 6420   Beiträge
Bank 1200 1800   Bank

So kontieren Sie richtig!

Die an die GEMA abzuführenden Lizenzvergütungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Beiträge" 4380/6420 (SKR 03/04).

Die Gegenbuchung erfolgt bei Abführung auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Beiträge

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: GEMA-Gebühr für Musik bei Tanzveranstaltung

Unternehmer U ist Clubbesitzer und führt in seinen Räumen regelmäßig Tanzveranstaltungen durch. Er engagiert hierzu mehrere DJs, die Werke sowohl bekannter als auch unbekannter Komponisten spielen. Pro Abend muss er an die GEMA eine Lizenzgebühr von 500 EUR entrichten.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4380/6420 Beiträge 500 1200/1800 Bank 500

3 Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft: Gebühreneinnahmen werden auf Künstler verteilt

GEMA ist die Abkürzung für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Die GEMA ist in der Musikbranche mit der Wahrnehmung von Urheberrechten betraut. Sie vertritt die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte derjenigen Komponisten, Musiker und Verleger von Musikwerken, die in ihr Mitglied sind.

Zu diesem Zweck betreibt sie das Inkasso von Gebühren für die Musikwiedergabe. Die eingenommenen Beträge werden auf ihre Mitglieder verteilt.

Die GEMA hat ihren Hauptsitz in Berlin und München. Sie steht unter der Aufsicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt, der Senatsverwaltung für Justiz und des Bundeskartellamts.

Im Prinzip ist die GEMA eine Inkassoorganisation für ihre Mitglieder (Künstler). Mit den anderen Verwertungsgesellschaften wie der VG WORT, VG Bild-Kunst usw. arbeitet die GEMA nicht zusam...

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