In der Prozesskostenrechnung werden die Gemeinkosten losgelöst von der Stelle betrachtet. Die Abläufe werden als Verursacher der Gemeinkosten angesehen. Es wird versucht, diese Prozesse mit den anfallenden Kosten zu bewerten. Somit können Kosten für die Auftragsabwicklung, die Bestellung von Materialien, die Betreuung eines Mitarbeiters im Personalwesen oder die Konstruktion eines kundenindividuellen Produkts ermittelt werden. Auch hier werden die Gemeinkosten in kleine Teile zerlegt, damit sie besser beurteilbar und damit zugunsten des Unternehmenserfolges beeinflussbar sind.

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