Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert ist sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz auszuweisen, wenn der Unternehmer dafür ein Entgelt gezahlt hat. Das Entgelt für den Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz zwischen dem Betrag, den der Unternehmer zahlt, und der Summe aller Vermögensgegenstände abzüglich Schulden bewertet zu Zeitwerten. Die handelsrechtliche und steuerliche Ermittlung stimmen hierbei überein:
Gesamtkaufpreis für das Unternehmen |
‐ Zeitwert der Vermögensgegenstände |
+ Zeitwert der Schulden |
= Entgeltlicher Geschäfts- oder Firmenwert |
Bei der Ermittlung des Geschäfts- oder Firmenwerts sind zunächst alle materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, die durch den Unternehmenskauf entgeltlich erworben wurden, vom Gesamtkaufpreis für das Unternehmen abzuziehen. Voraussetzung ist, dass alle gesondert auszuweisende Vermögensgegenstände die Eigenschaften eines Vermögensgegenstands erfüllen. Es darf sich nicht um geschäftswertbildende Faktoren handeln. Dabei sind auch solche Vermögensgegenstände einzubeziehen, die beim Veräußerer bislang nicht aktiviert waren z. B. aufgrund eines Aktivierungsverbots oder Wahlrechts.
Den Fall, dass der Gesamtkaufpreis des Unternehmens die Summe der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden unterschreitet, regelt § 246 HGB nicht. Ein solcher, negativer Unterschiedsbetrag ist nach h. M. auf die nicht monetären Vermögensgegenstände aufzuteilen, indem deren Zeitwerte anteilig abgestockt werden. Ein danach verbleibender Betrag ist auf der Passivseite nach dem Eigenkapital als negativer Geschäfts- oder Firmenwert oder passiver Ausgleichsbetrag auszuweisen. Für die Auflösung eines entsprechenden Passivpostens werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert.
Verbuchung eines negativen Geschäfts- oder Firmenwerts
Es gelten die Ausgangsdaten des obigen Praxis-Beispiels mit einer Änderung: Herr Huber erwirbt das Einzelunternehmen Müller zum 1.1.01 durch Erwerb der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden zum Gesamtkaufpreis von 100.000 EUR (anstatt von 435.000 EUR wie im Praxis-Beispiel).
In diesem Fall ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag bzw. negativer Geschäfts- oder Firmenwert:
|
Gesamtkaufpreis des Unternehmens |
|
100.000 EUR |
- |
Summe der Zeitwerte der Vermögensgegenstände |
|
275.000 EUR |
+ |
Summe der Zeitwerte der Schulden |
|
140.000 EUR |
= |
Entgeltlicher Geschäfts- oder Firmenwert |
|
-35.000 EUR |
Zur Vermeidung des Ausweises eines negativen Geschäfts- oder Firmenwerts wertet Herr Huber alle nicht monetären Vermögengegenstände im Verhältnis ihrer Zeitwerte ab:
Vermögensgegenstand |
Zeitwert |
Herabstufung |
Zugangswert (= abgewerteter Zeitwert) |
Anteil an der Summe der Zeitwerte aller abzuwertenden Vermögensgegenstände |
Abwertungsbetrag |
Alle Angaben in EUR |
a |
b = a /(Summe der Zeitwerte aller abzuwertenden Vermögensgegenstände = 265.000) |
c = b * (negativer Geschäfts- oder Firmenwert = 35.000) |
d = a – c |
0027/0135 Software |
10.000 |
0,038 |
1.330 |
8.670 |
0050/0200 Grundstücke , grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
150.000 |
0,566 |
19.810 |
130.190 |
0200/0400 Technische Anlagen und Maschinen |
50.000 |
0,189 |
6.615 |
43.385 |
0400/0630 Betriebsausstattung |
20.000 |
0,075 |
2.625 |
17.375 |
7100/1100 Fertige Erzeugnisse und Waren |
35.000 |
0,132 |
4.620 |
30.380 |
Summe |
265.000 |
1 |
35.000 |
230.000 |
Durch die Abwertung der Vermögensgegenstände wird der negative Geschäfts- oder Firmenwert auf Null ausgeglichen:
|
Gesamtkaufpreis des Unternehmens |
|
100.000 EUR |
- |
Summe der (z. T. abgewerteten) Zeitwerte der Vermögensgegenstände |
|
240.000 EUR |
+ |
Summe der Zeitwerte der Schulden |
|
140.000 EUR |
= |
Entgeltlicher Geschäfts- oder Firmenwert |
|
0 EUR |
Die Einbuchung nimmt Herr Huber zu den herabgestuften Zeitwerten vor:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0027/0135 |
Software |
8.670 |
|
|
|
0050/0200 |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
130.190 |
|
|
|
0200/0400 |
Technische Anlagen und Maschinen |
43.385 |
|
|
|
0400/0630 |
Betriebsausstattung |
17.375 |
|
|
|
7100/1100 |
Fertige Erzeugnisse und Waren |
30.380 |
|
|
|
1400/1200 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
5.000 |
|
|
|
1200/1800 |
Bank |
5.000 |
|
|
|
|
|
|
1200/1800 |
Bank |
100.000 |
|
|
|
0630/3150 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
100.000 |
|
|
|
0160/3300 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
40.000 |
Da kein Geschäfts- oder Firmenwert einzubuchen ist, ist auch keine Abschreibung zu buchen und es entstehen keine latenten Steuern.