Ein dem Unternehmensvermögen zugeordneter Geschäftswagen[1] kann wie folgt genutzt werden:
Art der Nutzung | Umsatzsteuerliche Behandlung |
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für unternehmerisch veranlasste Fahrten |
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durch freie Mitarbeiter (vgl. Tz. 6) |
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für private Fahrten des Personals |
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für unternehmensfremde (private) Fahrten des Unternehmers oder seiner Angehörigen bzw. von Gesellschaftern (bei Gesellschaften) |
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nichtwirtschaftliche Fahrten (z. B. für ideelle Zwecke eines Vereins oder hoheitliche Zwecke einer juristischen Person des öffentlichen Rechts) |
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S. Dienstwagen.
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