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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 [Zustimmung]

1Dem in Berlin am 4. Juli 2006 unterzeichneten Protokoll zur Verlängerung des Abkommens vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen wird zugestimmt. 2Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2 [Inkrafttreten]

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft[1].

 

(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben[2].

[1] In Kraft getreten am 6.6.2007.
[2] In Kraft getreten am 2.8.2007 (BGBl. 2007 II S. 1467). Anwendung grundsätzlich ab 10.8.2006 bis 9.8.2008.

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