Tritt der Fehler erst ab dem 13. Monat nach Kauf auf oder erkennt der Kunde den Fehler erst nach 12 Monaten, kehrt sich die Beweislast um. Nun muss der Kunde nachweisen, dass das Gerät bereits beim Kauf einen Mangel hatte, der für den Schaden ursächlich war.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?