2.1 Reisegewerbebetrieb

Ein Reisegewerbebetrieb[1] ist gegeben, wenn der Inhaber nach der Gewerbeordnung eine Reisekarte benötigt oder von der Reisekarte befreit ist, weil er Blindenwaren vertreibt.

2.2 Stehender Gewerbebetrieb

Stehender Gewerbebetrieb[1] ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb ist. Liegen für einen Gewerbebetrieb beide Voraussetzungen vor, ist er insgesamt als stehender Gewerbebetrieb anzusehen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?