3.1 Reisegewerbebetrieb

Ein Reisegewerbebetrieb[1] ist gegeben, wenn der Inhaber

  • nach der Gewerbeordnung eine Reisekarte benötigt oder
  • von der Reisekarte befreit ist, weil er Blindenwaren vertreibt.

Zu den typischen Vertretern für ein Reisegewerbe rechnen Straßenhändler auf Wochen- und Flohmärkten, der Wanderzirkus, aber auch „fliegende Händler“, die an Haustüren ihre Ware anbieten.

3.2 Stehender Gewerbebetrieb

Stehender Gewerbebetrieb[1] ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb ist. Liegen für einen Gewerbebetrieb beide Voraussetzungen vor, ist er insgesamt als stehender Gewerbebetrieb anzusehen.

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