Gewerbeertrag
Gewinn aus Gewerbebetrieb[1] | |
+ | Hinzurechnungen[2] |
./. | Kürzungen[3] |
= | Gewerbeertrag (Abrundung auf volle 100 EUR[4]) |
./. | Freibetrag (24.500 EUR, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, 5.000 EUR bei von der Körperschaftsteuer befreiten Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sonstiger juristischer Personen und nichtrechtsfähiger Vereine, höchstens jedoch i. H. des abgerundeten Gewerbeertrags[5] |
= | Steuerpflichtiger Gewerbeertrag |
× | Steuermesszahl (3,5 %[6]) |
= | Steuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag |
Gewerbesteuer: Steuermessbetrag × Hebesatz = Gewerbesteuer.
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