Prof. Dr. rer. pol. Hanno Kirsch
Rz. 221c
Der erste Unterabschnitt enthält einige (Zwischen-)Ergebnisgrößen, die teilweise sowohl von den das Gesamtkosten- als auch das Umsatzkostenverfahren anwendenden Unternehmen zu beachten sind. Zu den zwingend zu befüllenden Ergebnispositionen in diesem (Unter-)Abschnitt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 1662–1673) zählen:
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
Summenmussfeld |
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Ergebnis nach Steuern |
Summenmussfeld |
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Betriebsergebnis (GKV) |
Summenmussfeld |
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Rohergebnis (GKV) |
Summenmussfeld |
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Gesamtleistung (GKV) |
Summenmussfeld |
Die nur im Gesamtkostenverfahren vorhandene Position Gesamtleistung (GKV) setzt sich additiv aus der "rechnerisch notwendig(en), soweit vorhanden(en)" Position "Erträge zur Erfüllung satzungsmäßiger Aufgaben (GKV)" und den Umsatzerlösen zusammen.
Rz. 222
Der Posten Umsatzerlöse (§ 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB) wird in folgende Pflichtbestandteile untergliedert (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 1687–1754):
Umsatzerlöse GKV |
Summenmussfeld |
Umsatzerlöse (GKV), in Umsatzerlöse enthaltener Bruttowert |
Summenmussfeld |
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Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG |
Mussfeld |
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Sonstige Umsatzerlöse, nicht steuerbar |
Mussfeld |
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Sonstige Umsatzerlöse, steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 1a UStG (Ausfuhr Drittland) |
Mussfeld |
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steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1b UStG |
Mussfeld |
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innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte nach § 25b Abs. 2, 4 UStG |
rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
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steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 ff. UStG |
Summenmussfeld |
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steuerfreie Umsätze aus Vermietung und Verpachtung nach § 4 Nr. 12 UStG |
Mussfeld |
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übrige nach § 4 Nr. 8 ff. UStG steuerfreie Umsätze |
rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
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steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 2–7 UStG |
Mussfeld |
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sonstige umsatzsteuerfreie Umsätze |
Mussfeld |
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Steuersatz mit 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG |
Mussfeld |
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Umsatzerlöse ermäßigter Steuersatz |
Mussfeld |
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Umsatzerlöse Regelsteuersatz |
Mussfeld |
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Umsatzerlöse nach § 25 und § 25a UStG |
Mussfeld |
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Umsatzerlöse sonstige Umsatzsteuersätze |
Mussfeld |
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Umsatzerlöse ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen |
Auffangposition |
in Umsatzerlöse verrechnete Erlösschmälerungen und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern |
Summenmussfeld |
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sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern |
Mussfeld |
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Erlösschmälerungen aus Leistungen nach § 13b UStG |
Mussfeld |
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Erlösschmälerungen, sonstige Umsatzerlöse, nicht steuerbar |
Mussfeld |
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Erlösschmälerungen für steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 1a UStG (Ausfuhr Drittland) |
Mussfeld |
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Erlösschmälerungen für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1b UStG (innergemeinschaftliche Lieferungen) |
Mussfeld |
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Erlösschmälerungen für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte nach § 25b Abs. 2, 4 UStG |
rechnerisch notwendig, soweit vorhanden |
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Erlösschmälerungen für steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 ff. UStG |
Mussfeld |
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Erlösschmälerungen für steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 2–7 UStG |
Mussfeld |
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Erlösschmälerungen für sonstige steuerfreie Umsätze |
Mussfeld |
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Erlösschmälerungen Regelsteuersteuersatz |
Mussfeld |
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Erlösschmälerungen ermäßigter Steuersatz |
Mussfeld |
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Erlösschmälerungen, Steuersatz mit 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG |
Mussfeld |
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Erlösschmälerungen übrige Steuersätze |
Mussfeld |
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Erlösschmälerungen ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen |
Auffangposition |
Rz. 223
Charakteristisch ist die in der Taxonomie vorgesehene Untergliederung nach den umsatzsteuerlich relevanten Tatbeständen, die zuletzt durch die Kerntaxonomie 6.1 im Hinblick auf die Angaben in der Umsatzsteuerklärung synchronisiert wurden (vgl. Rz. 221a). Sofern eine entsprechende Aufgliederung des Bruttowerts und der Erlösschmälerungen nach den umsatzsteuerlich relevanten Tatbeständen nicht nach dem bisher verwendeten Kontenplan möglich ist, so sind die als "rechnerisch notwendig, soweit vorhanden" gekennzeichneten Auffangpositionen "Umsatzerlöse (GKV), in Umsatzerlöse enthaltener Bruttowert, ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen" bzw. "Umsatzerlöse (GKV), in Umsatzerlöse verrechnete Erlösschmälerungen, Erlösschmälerungen ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen" zu verwenden.
Rz. 223a
Ab der Kerntaxonomie-Version 6.0 enthält die Untergliederung der Umsatzerlöse zahlreiche Änderungen bzw. neue Informationsanforderungen, die zu einem Teil auf die durch das BilRUG eingetretenen Veränderungen in der Umsatzabgrenzung nach § 277 Abs. 1 HGB i. d. F. des BilRUG zurückzuführen sind. So sind insbesondere die zu dem in den Umsatzerlösen enthaltenen Bruttowert aufgeführten "Davon"-Angaben aus Erlösen aus Vermietung und Verpachtung, aus Provisionen, Lizenzen und Patenten zu nennen, die bis einschließlich Kerntaxonomie-Version 6.3 als Mussfelder ausgestaltet waren. In diesen Positionen (sowie auch in dem weiteren in der Kerntaxonomie enthaltenen Kannfeld "Erträge aus Verwaltungskostenumlagen (GKV)") spiegeln sich die vormals zumeist in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfassten Erlöse wider, die aufgrund der erweiterten Umsatzdefinition des BilRUG nunmehr handelsrechtlich als Umsatzerlöse auszuwei...