Prof. Dr. rer. pol. Hanno Kirsch
5.1 Überblick zu ED/2019/7
Rz. 153
Im Dezember 2019 veröffentlichte der IASB seinen ED/2019/7 "General Presentation and Disclosures", welcher nach Abschluss des Due Processes bzw. Umsetzung IAS 1 ersetzen und weiterhin auch zu Änderungen einzelner anderer Standards (insbes. IAS 7 und IAS 8) führen soll. Im Mittelpunkt des ED/2019/7 steht die Darstellung der Abschlussinformationen in den primären IFRS-Abschlussinstrumenten. Allerdings konzentrieren sich die Vorschläge vor allem auf die GuV und einzelne darauf bezogene ergänzende Angaben.
Rz. 154
Im Unterschied zu dem früheren, jedoch aufgrund massiver Widerstände nicht weiter verfolgten Financial Statement Presentations-Projekt ist ED/2019/7 in 2 übergreifende Themenfelder eingebettet, zum einen dem Conceptual Framework (2018) und der standardübergreifenden Disclosure Initiative. Der im Conceptual Framework (2018) aufgenommene Abschnitt 7 „Darstellung und Angaben“ streicht die Bedeutung der Kommunikation von Finanzinformationen für die Entscheidungsnützlichkeit der in den Abschlüssen enthaltenen Informationen deutlich heraus. Eine effektive Kommunikation von in den Abschlüssen enthaltenen Informationen macht diese Informationen relevanter und trägt zu einer glaubwürdigeren Darstellung der Vermögenswerte, der Schulden, des Eigenkapitals, der Erträge und Aufwendungen der Bericht erstattenden Einheit bei und fördert darüber hinaus auch die Verständlichkeit und die Vergleichbarkeit der in den Abschlüssen enthaltenen Informationen.
Rz. 155
Die auf die GuV und das sonstige Gesamtergebnis bezogenen Änderungen des ED/2019/7 sind in der Entwurfsfassung des geplanten Standards „General Presentation and Disclosures“, der zugleich das Hauptelement des ED/2019/7 bildet, enthalten; ED-IFRS X soll nach seiner Verabschiedung IAS 1 ersetzen. Als Ziel benennt ED-IFRS X. 1 allgemeine und spezifische Anforderungen an die Darstellung und Angaben von Informationen in (IFRS-)Abschlüssen festzulegen, welche dabei unterstützen sowohl relevante Informationen als auch eine glaubwürdige Darstellung der Vermögenswerte, Schulden, des Eigenkapital sowie der Erträge und Aufwendungen sicherzustellen.
5.2 Wesentliche Änderungen in der GuV-Struktur
Rz. 156
Um das Ziel der verbesserten Erfolgsdarstellung in der GuV zu erreichen soll die GuV künftig nach der Herkunft der Erträge und Aufwendungen in unterschiedliche Kategorien der unternehmerischen Aktivität untergliedert werden. Hiernach soll die GuV in eine betriebliche Kategorie, eine investive Kategorie, eine zwischen der betrieblichen und der investiven stehende Kategorie "integrierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen", eine Finanzierungskategorie, die Ertragsteuern und die aufgegebenen Geschäftsbereiche untergliedert werden.
|
Erlöse |
betriebliche Kategorie |
- |
operative Aufwendungen |
= |
betrieblicher Gewinn/Verlust |
|
+/- |
anteiliger Gewinn/Verlust aus integrierten assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen |
integrierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
= |
betrieblicher Gewinn/Verlust und Erträge und Aufwendungen aus integrierten assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen |
|
+/- |
anteiliger Gewinn/Verlust aus nicht integrierten assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen |
investive Kategorie |
+/- |
Erträge und Aufwendungen aus (sonstigen) Investments |
= |
Gewinn/Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern |
|
+/- |
Erträge und Aufwendungen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten |
Finanzierungskategorie |
-/(+) |
Aufwendungen (und Erträge) aus Finanzierungsaktivitäten |
-/(+) |
Zinsaufwendungen (und -erträge) aus sonstigen Schulden |
= |
Gewinn/Verlust vor Ertragsteuern |
|
-/(+) |
(Ertrag-)Steueraufwand (bzw. -ertrag) |
Ertragsteuern |
+/- |
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (IFRS 5) |
aufgegebene Geschäftsbereiche |
= |
Periodenergebnis |
|
Abb. 11: GuV-Struktur nach ED-IFRS X
Rz. 157
In die betriebliche Kategorie sind die Erträge und Aufwendungen aus den Hauptgeschäftstätigkeiten der Bericht erstattenden Einheit (im Folgenden Unternehmen) einzuordnen.
Wegen bereits mehrerer unternommener, letztlich jedoch nicht erfolgreicher Versuche „betriebliche Aktivitäten“ bzw. das „Ergebnis der Betriebstätigkeit“ branchenübergreifend zu definieren und der Tatsache, dass Unternehmen mehrere Hauptgeschäftstätigkeiten haben können, verzichtet ED-IFRS X. 46 auf eine (Positiv-)Definition der Hauptgeschäftstätigkeiten; aus diesem Grund wird die betriebliche Kategorie als Residualkategorie abgegrenzt. Daher sind der betrieblichen Kategorie alle Erträge und Aufwendungen zuzuordnen, welche w...