Dr. Bela Berens, Dr. Chantal Naumann
2.6.3.1 Grundlagen
Rz. 200
Ausgehend von dem Ziel, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen möglichst wirklichkeitsgetreu zu ermitteln, sind in der Schätzungspraxis verschiedene Schätzungsmethoden entwickelt worden. Die Wahl der geeigneten Schätzungsmethode ist stets vom Einzelfall abhängig und obliegt der Finanzbehörde bzw. dem Finanzgericht; der Steuerpflichtige hat weder Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Methode, noch kann er eine Überprüfung des Schätzungsergebnisses mithilfe einer anderen Methode verlangen. Eine Kombination verschiedener Methoden ist zulässig.
Rz. 201
Die Gewinnschätzung ist von der Verprobung abzugrenzen, welche dazu dient, die sachliche Richtigkeit der Buchführung zu überprüfen. Hinsichtlich der Methoden unterscheidet sich die Verprobung nicht von der Schätzung, die Anforderungen an eine Verwerfung der Buchführung durch Verprobung sind jedoch besonders hoch.
2.6.3.2 Innerer Betriebsvergleich
Rz. 202
Einführung
Beim inneren Betriebsvergleich erfolgt ein Vergleich steuerlich interessierender Daten wie Soll-Umsatz, Wareneinsatz, Rohgewinn, Rohgewinnaufschlagssatz und Reingewinn innerhalb des Betriebs des Steuerpflichtigen. Hierbei muss auf eine tatsächliche Vergleichbarkeit der entsprechenden Werte geachtet werden. Es besteht die Möglichkeit, diese Gegenüberstellung auch für Datenreihen eines Zeitraums von mehreren Wirtschaftsjahren durchzuführen; eine gleichartige Kontierung in den zu vergleichenden Jahren muss dabei sichergestellt sein.
Rz. 203
Es werden verschiedene Methoden des inneren Betriebsvergleichs unterschieden: Nachkalkulation, Zeitreihenvergleich, Chi-Quadrat-Test, Benford-Gesetz sowie die Einnahmen-Ausgaben-Deckungsrechnung. Diese müssen nicht zwingend einzeln durchgeführt werden, es können auch mehrere kombiniert werden.
Rz. 204
Nachkalkulation
Die Nachkalkulation ermittelt anhand der Kalkulationsunterlagen des Steuerpflichtigen die erzielten Umsätze und ermöglicht somit Rückschlüsse auf den erzielten Gewinn. Als Kalkulationsunterlagen kommen insbesondere der Waren- oder Materialeinsatz in Betracht. Die eingesetzten Waren sind entsprechend der Aufschlagssätze in verschiedene Warengruppen einzuteilen; gleichartige Waren mit ähnlichen Aufschlagssätzen können zusammengefasst werden. Weiterhin sind die zu verwendenden Aufschlagssätze sorgfältig zu ermitteln.
Rz. 205
Bei richtiger Anwendung kann die Nachkalkulation das Ergebnis einer formell ordnungsmäßigen Buchführung verwerfen. An die Nachkalkulation als Ermittlungsmethode für das Vorliegen sachlicher Unrichtigkeit einer formell ordnungsmäßigen Buchführung sind jedoch höhere Ansprüche zu stellen als im Falle einer formell unrichtigen Buchführung.
Rz. 206
Zeitreihenvergleich
Der Zeitreihenvergleich geht von der Abhängigkeit bestimmter Größen wie Wareneinsatz und Umsatz aus. Durch Betrachtung und Analyse der Entwicklung dieser Größen über die Teilperioden (Zeitreihen) eines bestimmten Zeitraums können für die jeweiligen Teilperioden separate Aufschlagssätze ermittelt werden, die letztlich zur Überprüfung der durchschnittlichen Aufschlagssätze eines Jahres herangezogen werden können. Weiterhin können die Aufschläge der einzelnen Zeitreihen untereinander verglichen werden, um so Auffälligkeiten (z. B. drastische Schwankungen der Aufschlagssätze) aufzudecken, welche auf Unregelmäßigkeiten in der Buchführung schließen lassen. Somit plausibilisiert der Zeitreihenvergleich die Basisdaten der Buchhaltung nach mathematisch-analytischen Gesichtspunkten. Die materielle Ordnungsmäßigkeit einer formell ordnungsmäßigen Buchführung kann jedoch nicht allein durch die Ergebnisse des Zeitreihenvergleichs widerlegt werden.
Rz. 207
Mit seinem Urteil v. 25.3.2015 hat der BFH die Anforderungen an die Schätzung mittels Zeitreihenvergleich drastisch verschärft und den Anwendungsbereich stark eingeschränkt. Demnach ist der Zeitreihenvergleich nachrangig zu den anderen Schätzungsmethoden des inneren Betriebsvergleichs anzuwenden und kann – insbesondere wenn sowohl die formelle als auch materielle Unrichtigkeit der Buchführung feststeht – herangezogen werden, um die Höhe der Hinzuschätzung zu ermitteln. Voraussetzungen für die Durchführung eines Zeitreihenvergleichs sind ein weitgehend konstantes Verhältnis zwischen den betrachteten Größen, z. B. Wareneinsatz und Umsatzerlöse, sowie eine stetige Betriebsstruktur über den Betrachtungszeitraum.
Rz. 208
Ziffernanalyse (Benford-Gesetz, Chi-Quadrat-Test)
Die Ziffernanalyse als eine weitere Form des i...