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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Dr. Bela Berens, Dr. Chantal Naumann
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Rz. 267

Die Schluss- bzw. Übergangsbilanz als Grundlage der Gewinnkorrekturen

Beim Übergang vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung dient die Schlussbilanz des letzten Wirtschaftsjahres, in dem die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfolgte, zugleich als Übergangsbilanz, auf deren Grundlage die erforderlichen Gewinnkorrekturen im Rahmen einer Überleitungsrechnung vorzunehmen sind.[1] Die Gewinnkorrekturen dienen dazu, "dass betriebliche Vorgänge wie Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erfasst werden, die ohne diese Korrekturen wegen der unterschiedlichen Systematik des Bestandsvergleichs einerseits und der Einnahmenüberschussrechnung andererseits nicht oder aber doppelt erfasst würden".[2] Es erfolgt also eine Korrektur in der Weise, als sei der Gewinn von Anfang an durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt worden.[3]

 

Rz. 268

Korrektur einzelner Bilanzpositionen im Rahmen ihrer Gewinnauswirkung

Um Hinzurechnungen und Abrechnungen dem Grund und der Höhe nach zu erkennen, sind die gleichen gedanklichen Überlegungen anzustellen wie beim Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich. Die einzelnen Bilanzpositionen der Übergangsbilanz sind dahingehend zu untersuchen, wie sie sich im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs gewinnmäßig ausgewirkt haben und wie sie sich in der Einnahmenüberschussrechnung zukünftig gewinnmäßig auswirken. Die Vorgehensweise erfolgt dabei spiegelbildlich zum Übergang von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich;[4] die daraus resultierenden Ergebniskorrekturen betreffen die gleichen Bilanzpositionen – allerdings mit umgekehrten Vorzeichen.[5]

 

Rz. 269

Bei den folgenden Positionen sind i. d. R. keine Korrekturen vorzunehmen, da sich die Gewinnermittlungsarten n...

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