Die GmbH ist eine juristische Person des privaten Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist voll rechtsfähig und damit Trägerin von Rechten und Pflichten, kann Verträge abschließen, Eigentum zu ihrem Gesellschaftsvermögen erwerben, sowie klagen und verklagt werden. Dogmatisch ist die GmbH eine juristische Person, ein wirtschaftlicher Verein, der durch bundesgesetzliche Vorschriften, eben das GmbHG, Rechtsfähigkeit erlangt.

Eine GmbH kann von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Auch andere rechtsfähige Gesellschaften, z. B. eine OHG oder KG, können als Gründungsgesellschafter fungieren. Ab 2024 gilt dies auch für eine rechtsfähige GbR, die in das Gesellschaftsregister eingetragen worden ist.[1] Zwar impliziert begrifflich eine Gesellschaft einen Zusammenschluss mehrerer Gesellschafter, jedoch kann eine GmbH auch nur von einer Person gegründet werden – die sog. Ein-Personen-GmbH.

[1] § 40 Abs. 1 Satz 2 und 3 GmbHG i. d. F. des MoPeG v. 10.8.2021, BGBl. 2021 I S. 3436.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge