Außerdem sind die Geschäftsanteile vererblich. Mit dem Tode des Inhabers stehen dem oder den Erben bzw. der Erbengemeinschaft alle Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsanteil unmittelbar zu.

 
Praxis-Tipp

Rechtsnachfolge anzeigen

Es ist sinnvoll, die Rechtsnachfolge der GmbH z. B. durch Vorlage des Erbscheins anzuzeigen, weil die Geschäftsführer eine aktualisierte Liste der Gesellschafter beim Handelsregister einreichen müssen. Außerdem können die Geschäftsführer einen Nachweis durch Erbschein verlangen. Häufig sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass der Anteil der Erbengemeinschaft gegen Abfindung eingezogen werden kann.

Mehrere Miterben erwerben den Geschäftsanteil zur gesamten Hand. Der einzelne Miterbe kann also nicht allein über den Geschäftsanteil verfügen. Über den Geschäftsanteil verfügen kann nur die Miterbengemeinschaft gemeinschaftlich.

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