Diese Regelung ist je nach den Bedürfnissen des Einzelfalls anzupassen.
12.1 Dienstwagen
Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen für den Fall von Verkehrsunfällen sowie für die Abwicklung bei Beendigung des Dienstverhältnisses getroffen werden. Insbesondere größere Unternehmen verfügen über eine Dienstwagenordnung, in der die Details, die die Dienstfahrzeuge betreffen, geregelt sind.
Muster
§ 12
Sonderleistungen/Versicherungen/Versorgung
– bei Bedarf –
Dienstwagen
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Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Benutzung einen der GmbH gehörenden bzw. von ihr geleasten oder gemieteten Pkw der Mittelklasse [im Einzelfall festzulegen]. Die Nutzung für private Zwecke einschließlich Urlaubsfahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist gestattet, wobei die Kosten für Schmier- und Kraftstoffe auch hier die Gesellschaft trägt. Im Einzelfall, etwa auf Urlaubsfahrten, darf das Fahrzeug auch ein Angehöriger bzw. Mitreisender steuern. Den geldwerten Vorteil hat der Geschäftsführer zu versteuern. Er trägt die hierauf entfallenden Abzugssteuern. Im Falle des Bestehens bzw. des Eintritts einer Unterbilanz oder einer Überschuldung ist die Gesellschafterversammlung durch Beschluss berechtigt, dem Geschäftsführer diese Sonderleistung mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Ist der betreffende Geschäftsführer selbst Gesellschafter, hat er Stimmrecht. Der Geschäftsführer haftet für vorsätzlich von ihm verursachte Beschädigungen am Dienstwagen oder am Zubehör bzw. für den vorsätzlich ermöglichten Verlust oder das Abhandenkommen in vollem Umfang. Bei grober Fahrlässigkeit haftet er nur soweit kein Versicherungsschutz besteht oder insoweit eine Selbstbeteiligung bei dem Versicherer besteht – maximal bis zu einem Betrag von 20.000 EUR. Die Gesellschaft wird hierbei eine Vollkasko-Versicherung für das Fahrzeug unter Einschluss der groben Fahrlässigkeit – mit Ausnahme von Trunkenheitsfahrten sowie ggf. ohne Mitversicherung der grob fahrlässigen Ermöglichung der Entwendung – unterhalten. Andernfalls ist sie verpflichtet, den Geschäftsführer so zu stellen, wie dieser bei einer entsprechenden Deckung stünde. Für einfach fahrlässige Beschädigungen bzw. das einfach fahrlässige Abhandenkommen haftet der Geschäftsführer nicht. |
Mobiltelefon
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Ferner erhält der Geschäftsführer ein Mobiltelefon mit Karte, das er auch privat nutzen darf, (Smartphone mit Email-Funktion), wobei bei entsprechender Rechtslage der geldwerte Vorteil von ihm zu versteuern ist. Kostenpflichtige Inhalte darf er nur nach Rücksprache mit der Gesellschaft aus dem Internet herunterladen, anderenfalls hat er die Kosten zu erstatten. |
Direktversicherung
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Nach Ablauf der Probezeit schließt die GmbH auf das Leben des Geschäftsführers eine Direktversicherung ab (Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung), für die Jahresprämien in Höhe von … EUR (Betrag anpassen) entrichtet werden. Eine Anrechnung auf die Vergütung des Geschäftsführers erfolgt nicht. Die Versicherungssumme wird im Erlebensfall bei Erreichen des Renteneintrittsalters des Geschäftsführers, ansonsten mit dem Tod des Geschäftsführers, zur Zahlung fällig. Der Geschäftsführer ist mit Wirkung gegenüber der Gesellschaft und dem Versicherer berechtigt, die Bezugsberechtigung für den Fall seines Todes zu bestimmen. Im Erlebensfall ist er selbst bezugsberechtigt. Die Unverfallbarkeit der Direktversicherung richtet sich nach den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. |
Vereinbarung der betrieblichen Altersversorgung
Direktversicherungen und Pensionszusagen sind wichtige Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Die betriebliche Altersversorgung wird in der Praxis häufig in gesonderten Versorgungsvereinbarungen, die sehr umfangreich und detailliert sind, geregelt. Dies betrifft insbesondere die hier ebenfalls angesprochene Pensionszusage, aufgrund derer dem Geschäftsführer ein Ruhegehalt im Alter und ggf. ergänzend eine Berufsunfähigkeitsrente und Leistungen für Hinterbliebene im Fall des Todes des Geschäftsführers zugesagt werden. Bei der Vereinbarung von Pensionszusagen sind steuerrechtliche Rahmenbedingungen, insolvenzrechtliche Auswirkungen sowie die Vorschriften des Betriebsrentengesetzes zu berücksichtigen.
Bei der Direktversicherung ist die GmbH Versicherungsnehmerin. Diese schließt auf das Leben des Geschäftsführers eine Lebensversicherung, ggf. in Kombination mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, ab und räumt dem Geschäftsführer das widerrufliche oder auch unwiderrufliche Bezugsrecht auf die Leistungen im Erlebensfall ein. Für den Fall des Todes ist häufig der Ehegatte bzw. Lebenspartner bezugsberechtigt. Aufgrund des Bezugsrechts des Geschäftsführers stehen dem Geschäftsführer die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu, weshalb...