Für eine GmbH besteht Buchführungs- und Bilanzierungspflicht.[1] Damit ergibt sich auch steuerlich eine Buchführungspflicht[2], welcher der Geschäftsführer einer GmbH nachkommen muss.[3]

Diese Buchführungspflicht besteht auch für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die sog. Mini- oder 1-Euro-GmbH. Auch wenn es sich in der Praxis dabei oftmals um Kleinstbetriebe handelt, führt an der Pflicht zur Gewinnermittlung durch Buchführung kein Weg vorbei. Die Kosten, die eine komplette Buchführung und der zu erstellende ordnungsgemäße Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang) verursachen, sind nicht vermeidbar.

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