Das deutsche mittelständische Unternehmen aus der Nahrungsmittelindustrie hat mehrere Gesellschafter. Die Mehrheit liegt bei einem britischen Konzern, der an der Londoner Börse notiert ist. Er unterliegt daher den strengen Vorschriften der UK-Compliance. Damit muss der Vorstand in allen zum Konzern gehörenden Einheiten den UK Corporate Governance Code durchsetzen, auch wenn die rechtlich selbständigen Einheiten ihren Sitz nicht im Vereinigten Königreich haben. Dieser Code wird herausgegeben vom Financial Reporting Council (FRC). Diese legen fest, wie sich die Manager auf allen Ebenen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Zuverlässigkeit, Vergütung, Führung und Information der Eigentümer verhalten sollen.
Alle börsennotierten Unternehmen im Vereinigten Königreich müssen in den Jahresabschlüssen berichten, wie sie diesen Anforderungen nachkommen. Die diesbezüglichen Regelungen sind vergleichbar mit den US-amerikanischen Regelungen zu Sarbanes-Oxley. Damit die britische Konzernleitung melden kann, alle Vorgaben umgesetzt zu haben, musste auch das deutsche Unternehmen einbezogen werden. Trotz der deutschen Mitgesellschafter mussten Mindestanforderungen in den Abläufen und Strukturen umgesetzt werden. Dazu war zunächst ein Gesellschafterbeschluss notwendig, der auch aufgrund der Vorteile für das Unternehmen selbst und den steigenden Ansprüchen in Deutschland ohne große Diskussionen erreicht werden konnte.
Kostenübernahme klären
Da die Ansprüche des britischen Gesellschafters zum Teil über die der deutschen Gesellschafter hinausgingen, musste die Frage der Kosten für den damit verbundenen Mehraufwand geklärt werden. Da dieser doch erheblich war, musste sich der britische Gesellschafter bereit erklären, diese Mehrkosten zu tragen. Damit waren die deutschen Gesellschafter entlastet.
Für die Umsetzung der Anforderungen des britischen Gesellschafters werden bestehende Wege genutzt. Im Konzern werden regelmäßig interne Audits zu besonderen Sicherheitsfragen durchgeführt. Die zentrale Abteilung "Internal Audits" gibt die Regeln vor, nach denen jährlich durch externe Prüfer interne Revisionen durchgeführt wurden. Diese Strukturen können jetzt ausgeweitet und in ein Projekt zur Installation eines GRC-Systems umgewandelt werden. Ein großer Vorteil gegenüber den Unternehmen, die bisher noch keinerlei interne Sicherheitsstrukturen aufweisen.
Die aktuellen Inhalte
In allen Unternehmen gibt es Abläufe und Regeln, die Governance, Risikomanagement und Compliance zugeordnet werden können. Meist werden sie allerdings nicht so bezeichnet und sind auch nicht systematisiert. Die hier beschriebene Gesellschaft aus der Nahrungsmittelindustrie ist keine Ausnahme. Es wurde jedoch schon Vorarbeit geleistet.
- Es gibt klare Strukturen in der Unternehmensführung. Diese kommen aus dem Konzern und setzen sich im Tochterunternehmen fort. Kontrollmechanismen werden von der Konzernmutter vorgegeben. Die Kontrollvorgaben sind unkontrolliert gewachsen und durch negative Erfahrungen geprägt.
- Als Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie ist der Umgang mit Risiken eine permanente Aufgabe. Zertifikate wie IFS (International Food Standard) oder HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) minimieren Produktrisiken. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Besprechungen zur Beobachtung von möglichen Risiken.
- Im Nahrungsmittelbereich gibt es besondere gesetzliche Vorschriften. Regelmäßige Prüfungen durch interne und externe Stellen (z. B. Gewerbeaufsicht) sind an der Tagesordnung. Die ständige Veränderung von Vorgaben durch den Gesetzgeber, vor allem von der EU, zwingt zu schnellen und flexiblen Reaktionen.
Die vorhandenen Vorgaben und Anforderungen werden durch regelmäßige interne Audits des Konzerns geprüft und durchgesetzt. Dabei wird bisher darauf geachtet, so wenig wie möglich strikte Vorgaben zu machen sondern praktikable Alternativen umzusetzen. Dazu sind Argumente aus der deutschen Gesellschaft ebenso notwendig wie die Flexibilität der Auditoren aus dem Konzern.
Kontrollstruktur in der Buchhaltung
Je größer Unternehmensbereiche sind, desto mehr Aufgaben müssen delegiert werden. Trotz der Delegation bleibt die Verantwortung beim leitenden Manager. Dieser Verantwortung wird er gerecht, indem er Kontrollstrukturen erstellt.
Der Leiter Finanzen delegiert Buchungsaufgaben an den Leiter der Buchhaltung, dieser gibt sie weiter an seine Buchhalter. In der ersten Kontrollinstanz prüft der Leiter der Buchhaltung alle Buchungsjournale hinsichtlich der Vollständigkeit und der Angemessenheit. In der zweiten Kontrollinstanz prüft der Leiter Finanzen die Prüfergebnisse der ersten Instanz und gleichzeitig alle manuellen Buchung, deren Wert 5.000 Euro übersteigt. Mit der Meldung des Monatsergebnisses wird in der dritten Instanz die Durchführung der Prüfungen an die Revisionsabteilung des Konzerns gemeldet.