Sächsisches Staatsministerium der Finanzen v. 21.11.1994, 34-S 4400-12/2-63405

Das Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz – PTNeuOG) enthält in Artikel 3 (Gesetz zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft) eine Grunderwerbsteuerbefreiungsregelung. Hiernach sind die zu gründenden Aktiengesellschaften von Steuerpflichten befreit, die bei der Umwandlung der Teilsondervermögen entstehen würden (§ 10 Absatz l).

Weitere Befreiungen sind in Artikel 2 (Gesetz über die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung- im Bereich der früheren Deutschen Bundespost) für die Errichtung der Unfallkasse Post und Telekom (§ 6) und in Artikel 11 (Gesetz, zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation) für die Errichtung der Museumsstiftung Post und Telekommunikation (§ 15) vorgesehen.

 

Normenkette

PTNeuOG

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