Grundlage der Grundsteuerberechnung bildet im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell der Grundsteuermessbetrag. Dieser ermittelt sich anhand der folgenden Berechnungsformel:
Berechnungsformel:
Grundsteuermesszahl x Äquivalenzbetrag des Grund und Bodens
zzgl.
Grundsteuermesszahl x Äquivalenzbetrag der Wohnfläche oder der Nutzfläche etwaiger Gebäude des Grundstücks
= Grundsteuermessbetrag.
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