Danielle Bettinger, Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
Alle Eigentümer eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Thüringen haben im Frühjahr 2022 ein Informationsschreiben mit Beiblatt erhalten, aus dem sich wichtige Daten und Informationen zur Grundsteuerreform und der Erklärungspflicht ergeben. Entwürfe des Informationsschreibens und des Datenblattes stellt die Finanzverwaltung auf Ihrer Webseite bereit. Das Informationsschreiben enthält die folgenden für die Erklärungsabgabe benötigten Daten:
- zuständiges Finanzamt,
- Aktenzeichen des Grundstücks bzw. des Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebs und
- Lagebezeichnung.
Die Finanzverwaltung hat außerdem verschiedene Muster-Anleitungen für die Beispiele "Einfamilienhaus", "Eigentumswohnung", "Dreiseitenhof ohne landwirtschaftliche Nutzung", "Land-und forstwirtschaftliche Flächen",", "Dreiseitenhof mit teilweiser land- und forstwirtschaftlicher Nutzung" und "Land- und Forstwirtschaft mit Tierbestand" zur Erstellung der Feststellungserklärung über das Steuerportal Mein ELSTER zur Verfügung gestellt. Des Weiteren gibt es auch eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen und Antworten zur Erklärungsabgabe.
Die Thüringer Finanzverwaltung hat den Link zu einer Aufnahme eines Interviews mit Hinweisen zur Erstellung der Feststellungserklärung auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Zusätzliche Unterstützung im Rahmen der Erklärungsabgabe erhalten Steuerpflichtige durch den "Grundsteuer Viewer Thüringen". Über dieses Auskunftsportal können folgende grundstücksbezogene Daten für Grundsteuerzwecke kostenlos abgerufen werden:
- Gemarkung und Gemarkungsnummer,
- Flur, Flurstückszähler und -nenner,
- Fläche des Flurstücks,
- Bodenrichtwert auf den Stichtag 1.1.2022 (Grundvermögen) und
- Ertragsmesszahl (nur bei Land- und Forstwirtschaft).
Auf der Homepage der Thüringer Finanzverwaltung können je nach Zielgruppe weitere Informationen zur Grundsteuerreform abgefragt werden. Dort werden beispielsweise auch themenbezogene Info-Newsletter zur neuen Grundsteuer angeboten. Die Newsletter sind eigentlich an die Kommunen in Thüringen gerichtet, allerdings finden sich auch wertvolle Informationen für Grundbesitzer in den Newslettern.
Steuerpflichtige, die von der Härtefallregelung des § 150 Abs. 8 AO Gebrauch machen möchten und ihre Feststellungserklärung nicht elektronisch über ELSTER erstellen und übermitteln können, finden außerdem auf der Webseite die amtlichen Erklärungsformulare als ausfüllbare PDF-Formulare sowie die entsprechenden Ausfüllanleitungen zum Ausdrucken.
Steuerpflichtige die bereits den Grundsteuerwertbescheid ihres zuständigen Finanzamtes erhalten haben, finden auf der Homepage Erläuterungen zur Berechnung des Grundsteuerwerts und den Inhalten des Grundsteuerwertbescheids.
Gebäudebezogene Daten
Die Unterstützungsleistungen der Landesfinanzverwaltungen erleichtern den Steuerpflichtigen die Datenbeschaffung im Vorfeld der Erklärungsabgabe. In vielen Bundesländern sind die grundstücksbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster für die Steuerpflichtigen online abrufbar oder wurden im Rahmen eines Informationsschreibens mitgeteilt. Damit sind bereits viele für die Grundsteuererklärung benötigten Daten abgedeckt. Die gebäudebezogenen Angaben wie z. B. die Wohn-/Nutzfläche, die Bruttogrundfläche, Angaben zur Nutzung des Grundstücks und das Baujahr müssen von den Erklärungspflichtigen aber selbst ermittelt werden (z. B. mithilfe der Bauunterlagen, Kauf- oder Mietverträge).
Immer auf dem neuesten Stand
Da die themenbezogenen Webseiten der Landesfinanzverwaltungen laufend aktualisiert werden, lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die jeweilige Webseite, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Sollten konkrete Fragen nicht durch die Informationen auf den Webseiten, in den Informationsschreiben oder über die Chatbots beantwortet werden können, bieten die meisten Finanzverwaltungen auch die Kontaktaufnahme über Kontakt-Formulare und Info-Hotlines für die Steuerbürger an.