Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Aufforderung der Abgabe von Erklärungen zur Feststellung von Grundsteuerwerten [1] am 30.3.2022 den offiziellen Startschuss für die Umsetzung der Grundsteuerreform gesetzt. Diese öffentliche Bekanntmachung verpflichtet sämtliche Eigentümer mit Grundbesitz in den Ländern
- Berlin,
- Brandenburg,
- Bremen,
- Mecklenburg-Vorpommern,
- Nordrhein-Westfalen,
- Rheinland-Pfalz
- Saarland,
- Sachsen,
- Sachsen-Anhalt,
- Schleswig-Holstein und
- Thüringen
zur Abgabe von Feststellungserklärungen.
Auch die Länder mit abweichendem Landesrecht haben Ende März 2022 bereits per öffentlicher Bekanntmachung zur Erklärungsabgabe aufgefordert. Danach müssen auch für Grundbesitz in den Ländern
- Baden-Württemberg,
- Bayern,
- Hamburg,
- Hessen und
- Niedersachsen
die entsprechenden Grundsteuererklärungen bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.
Die Steuererklärungen sollten demnach ursprünglich bis zum 31.10.2022 abgegeben werden aber mittels öffentlicher Bekanntmachung vom 4.11.2022[2] hat das Bundesministerium der Finanzen die Frist bis zum 31.1.2023 verlängert. Dieser Fristverlängerung haben sich auch die Länder mit abweichendem Recht (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen) angeschlossen. Bayern hat die Abgabefrist allerdings nochmals bis zum 30.4.2024 verlängert.
Die Finanzverwaltungen der Länder und das BMF haben in diesem Zusammenhang umfangreiche Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen umgesetzt. In welchen Ländern welche Maßnahmen ergriffen wurden, wird in diesem Beitrag zusammengefasst dargestellt.
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