Was hier so einfach aussieht, stellt sich in der Praxis wesentlich problematischer dar, da der Händler häufig aus Sortimentsgründen nicht auf einen Artikel verzichten kann. Somit sind die Gewinnvorstellungen oftmals zu revidieren, wenn es nicht gelingt, diese Schwierigkeiten durch eine Ausgleichskalkulation zu beheben. Wie aber kommt man zu diesem Ausgleichsfaktor? Ein einfaches Verfahren ist die kurzfristige Kontrolle der Ursprungskalkulation. Hierbei werden die Wareneingänge mit einer Schätzungsmethode so verschieden kalkuliert, dass aller Voraussicht nach die durchschnittlich notwendige Kalkulationsgröße erreicht wird. Ein anderes Verfahren ist die Festlegung der Kalkulationsgrößen durch Gewichtungsfaktoren.

Erforderliche betriebliche Kalkulation = Rohgewinn 40 %. 20 % des geplanten Umsatzes sollen unterkalkuliert werden. Größe = 25 %.

Wie hoch ist der restliche Umsatzanteil zu kalkulieren, damit die betriebsnotwendige Kalkulation von 40 % zustande kommt?

 
Umsatzanteil x Kalkulation = Gewichtungsfaktor
80   x "x" = 3.500 (4.000 - 500)
20   x 25 = 500  
100   x 40 = 4.000  

Notwendige Kalkulation 3500 : 80 = 43,75

Die erforderliche Vorgehensweise zur Ermittlung der Bruttoaufschläge entnehmen Sie dem ersten Beispiel "Kalkulation mit dem Rohgewinnsatz".

 
1.Rohgewinn 43,75 % = 102,67 %
2.Rohgewinn 25,00 % = 52,00 %

Probe

 
Praxis-Tipp

Die Ausgleichskalkulation in der normalen Kalkulation einsetzen

Die Ausgleichskalkulation ist ein Instrument, mit dem Preisoptik und eine der betrieblichen Zielsetzung entsprechende Rentabilität erzielt werden kann. Setzen Sie diese Kalkulationsform im Rahmen der normalen Kalkulation, also nicht nur bei Sonderangeboten, ein.

Notwendig ist jedoch in bestimmten Zeitabständen eine Kontrolle der tatsächlich erzielten Kalkulation, damit Sie bei Fehlentwicklungen regulierend eingreifen können.

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