FinMin Berlin, Erlaß v. 1.2.2007, o. Az.

Es ist die Frage herangetragen worden, inwieweit die Kosten für mietvertraglich vorgeschriebene Renovierungsarbeiten im Todesfall durch den Rechtsnachfolger (Erben) steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu wird folgende Auffassung vertreten:

Im Todesfall des Mieters tritt der Erbe als Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten des Mietvertrags ein. In solchen Fällen kann unterstellt werden, dass der Erbe in der Wohnung des Vormieters bis zur endgültigen Abwicklung des Mietverhältnisses einen Haushalt unterhält. Die Kosten für die Renovierungsarbeiten sind demnach vom Erben steuerlich absetzbar, und zwar auch dann, wenn er nur mittelbarer Auftraggeber der Leistung ist, weil der Vermieter die Renovierung auf Kosten des Erben veranlasst.

 

Normenkette

EStG § 35 a Abs. 2 Satz 2

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