vorläufig nicht rechtskräftig
Revision zugelassen durch das FG
Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH [XI R 1/14)]
Entscheidungsstichwort (Thema)
Kindergeld bei dualer Ausbildung
Leitsatz (redaktionell)
- Bei einer dualen Ausbildung, deren Ziel ein betriebswirtschaftliches Studium mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik und dem akademischen Grad Bachelor als Abschluss zum Gegenstand hat, endet der Kindergeldanspruch nach dem ersten Ausbildungsabschnitt mit der Ablegung der Prüfung zum Fachinformatiker vor der IHK.
- Wird im Rahmen eines dualen Studiums ein staatlich anerkannter Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 1 Abs. 3 i.V.m. §§ 4-52 Berufsausbildungsgesetz erfolgreich abgelegt, ist eine erstmalige Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen Sinne nach § 32 Abs. 4 Einkommensteuergesetz abgeschlossen.
Normenkette
EStG § 32 Abs. 4 S. 2
Streitjahr(e)
2011
Nachgehend
Tatbestand
Der Kläger begehrt ab dem .2012 die Weiterzahlung von Kindergeld für seine am .1990 geborene Tochter A. Die Beteiligten streiten dabei im Wesentlichen darum, ob sich die volljährige Tochter noch in einer erstmaligen Berufsausbildung bzw. einem Erststudium befindet.
Die Tochter legte im Juni 2009 an der B-Schule in C ihr Abitur ab. Bereits im Herbst 2008 hatte sie sich für ihren weiteren beruflichen Werdegang entschieden.
Hierfür schloss sie am .2008 einen Studienvertrag mit der , einer staatlich anerkannten Hochschule (im Nachfolgenden: Hochschule), für das Studium zum Bachelor … mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik ab. Nach § verpflichtete sich die Hochschule, ein betriebswirtschaftliches Studium anzubieten, das mit dem akademischen Grad „Bachelor …” abgeschlossen werden kann. Die Zulassung zum Studium setzte nach § 1 Satz 2 i.V.m § 3 Abs. 1 für Studienbewerber mit parallel zum Studium zu absolvierender Berufsausbildung, wie der Tochter des Klägers (Kl.), den Abschluss eines sog. Volontariatsvertrages mit einem Unternehmen und die Abgabe einer schriftlichen Unterstützungserklärung durch dieses voraus. Der Volontariatsvertrag ermöglicht den Studenten, an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Hochschule teilzunehmen und in den lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Zeiten die berufspraktische Ausbildung zu durchlaufen. Dabei unterstützt die Hochschule den Studenten bei der Vorbereitung auf die Externen-Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Nach erfolgreichem Abschluss der IHK-Prüfung kann das Studium als berufsintegriertes Studium in Verbindung mit einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis fortgeführt werden (§ ). Der Studienvertrag endet gemäß § (u.a.) nachdem alle Prüfungen zum Bachelor … erfolgreich abgelegt wurden.
Am .2008 erhielt die Tochter von der (im Nachfolgenden: Bank) die erforderliche Unterstützungserklärung für das Ausbildungsintegrierte Studium zum Bachelor …. Hierin bestätigte die Bank gegenüber der Hochschule, dass die Tochter des Kl. für die Dauer des Studiums zum Bachelor … bei der Bank beschäftigt ist. Mit der Tochter wurde ein Volontariatsvertrag abgeschlossen, der es ihr ermöglicht, in den ersten vier Semestern des Studiums an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Hochschule teilzunehmen und in den lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Zeiten in der Bank die berufspraktische Ausbildung zur Fachinformatikerin – Fachrichtung Anwendungsentwicklung - zu durchlaufen (Nr. ). Die zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen an die berufspraktische Ausbildung während der ersten vier Semester ergeben sich aus der Verordnung über die Berufsausbildung zum IT Fachinformatiker vom sowie aus dem mit der IHK abgestimmten Ausbildungsplan, der Bestandteil des Volontariatsvertrages ist (Nr. ). Der Tochter wurde die Möglichkeit eingeräumt, parallel zum 4. Fachsemester des Studiums die schriftliche und mündliche Externen-Prüfung zur Fachinformatikerin gemäß § 40.2 Satz 2 Berufsausbildungsgesetz vor der IHK abzulegen (Nr. ). Hierfür verpflichtete sich die Bank, gegenüber der Hochschule – ggf. zur Vorlage auch bei der IHK – rechtzeitig den Nachweis einer xxx-tägigen berufspraktischen Ausbildung der Tochter zu erbringen (Nr. ). Für den erfolgreichen Abschluss der berufspraktischen Ausbildung wurde vorgesehen, die Tochter in ein Teilzeitarbeitsverhältnis zu übernehmen, das parallel zum Auslandssemester und Hauptstudium im Bachelor an der Hochschule angelegt ist.
Am .2008 wurde zwischen der Bank und der Tochter ein Ausbildungsvertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf der Fachinformatikerin geschlossen.
Ziel der Beschäftigung in der Bank war danach der Erwerb der berufspraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit im Bereich (Nr. .). Ziel des Studiums an der Hochschule war die erfolgreiche Ablegung der regulären Prüfungen in den ersten vier Semestern des Studiums in Vorbereitung auf den Bachelor – Wirtschaftsinformatik; die Inhalte und Anforderungen des Studiums ergaben sich aus d...