Die Hilfsstoffe gehören, wenn sie korrekt zugeordnet werden, zu den variablen Kosten. Diese sind entsprechend in der Deckungsbeitragsrechnung von den Erlösen abzuziehen. Handelt es sich um unechte Hilfsstoffe, kann der Verbrauch zumindest den Kostenstellen zugeordnet werden. Es erfolgt eine Verrechnung auf die Kostenträger über Zuschlagssätze oder über Schlüssel.

Ein Teil der Betriebsstoffe dient der grundsätzlichen Aufrechterhaltung der Kapazität und fällt unabhängig von der Beschäftigung an. Damit sind diese fix und müssen auf der entsprechenden Ebene in der Deckungsbeitragsrechnung berücksichtigt werden. Da die Verbräuche an Betriebsstoffen in der Regel bestimmten Maschinen zugeordnet werden können, ist dies meist auf der ersten Ebene, den produktspezifischen oder produktgruppenspezifischen Fixkosten, möglich. Da die Werte der verbrauchten Betriebsstoffe meist nicht sehr hoch sind, machen sich viele Kostenrechner nicht die Mühe, den Teil der beschäftigungsabhängigen Betriebsstoffkosten zu ermitteln. Sie behandeln alle als Fixkosten.

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