Das Lied "Am Tag, als der Regen kam" hat für viele Bürger seit den Hochwasserkatastrophen von 2002 und 2013 und erst recht nach den Überschwemmungen im Sommer 2021 eine ganz eigene Bedeutung erlangt. Solche sintflutartigen Regenfälle mit ähnlich dramatischen Folgen, insbesondere im Einzugsgebiet von Bächen und Flüssen, aber auch im Stadtgebiet, können sich jederzeit in immer kürzeren Abständen wiederholen. Wie ist es dann um Ersatzansprüche bestellt? Wie lassen sich derartige Schäden vermeiden? Derzeit sind rund 5 % der Fläche der Bundesrepublik als Überschwemmungsgebiete (mit rd. 1,6 Mio. Einwohnern) ausgewiesen und etwa 6 % als Risikogebiete (mit rd. 6,1 Mio. Einwohnern) anzusehen.

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